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BREMER ENERGIEBERATUNG

DER ENERGIE-
AUSWEIS

Ihres Gebäudes

Energieberatung Bremer Energieausweise
ENERGIEBERATUNG BREMER

DER ENERGIEAUSWEIS
Ihres Gebäudes

Energieausweise

Der Energieausweis sagt aus, wie hoch der Energiebedarf oder Energieverbrauch Ihres Gebäudes ist. Eine Norm basierte Berechnung ermöglicht den energetischen Vergleich von Gebäuden und soll eine Entscheidungshilfe für Mieter oder Käufer sein.

Unterschieden wird zwischen Verbrauchsausweisen und Bedarfsausweisen.

Verbrauchsausweis:

Der Verbrauchausausweis errechnet sich anhand der Verbrauchsdaten der letzten 3-4 Jahre sowie Kenndaten des Gebäudes. Durch den geringeren Aufwand bei der Berechnung ist es die günstige und schnellere Variante.
Er kann allerdings nur bei bestimmten Gebäuden ausgestellt werden.

Bedarfsausweis:

Für den Bedarfsausweis wird der tatsächliche Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Dazu müssen Daten zur Gebäudehülle und Anlagentechnik erhoben und vor Ort ermittelt werden. Vorhandene Bauunterlagen werden zur Beurteilung herangezogen.
Durch den höheren Aufwand ist das die kostenintensivere Variante, allerdings bei bestimmten Immobilien Pflicht.

Wann ist ein
Energieausweis Pflicht?


Wird ein Gebäude/eine Wohnung vermietet, verpachtet oder verkauft, ist dem Interessenten ein Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis muss beim Verkauf einer Immobilie dem Notar und der Bank vorgelegt werden.

Wie lange ist ein
Energieausweis gültig?


Der Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig. Zudem muss er beim Institut für Bautechnik (DiBt) registriert sein.

Kann ein Energieausweis auch für einzelne Wohnungen ausgestellt werden?

Nein, ein Energieausweis kann immer nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Bei gemischt genutzten Immobilien sind für den Wohnteil und den Gewerbeteil separate Ausweise erforderlich

Welche Unterlagen benötigt man zum Ausstellen eines Energieausweises?

Beim Verbrauchsausweis:

  • Die Verbrauchsdaten für die Heizung und Warmwasser,
    lückenlos der letzten 3-4 Jahre
  • Die Wohnfläche
  • Eventuell Nachweise zu Sanierungsmaßnahmen

Beim Bedarfsausweis:

Der Bedarfsausweis kann grundsätzlich ohne jegliche Unterlagen ausgestellt werden, allerdings müssen dann alle Gebäudedaten vor Ort genaustens aufgenommen werden. Eine vor Ort Begehung ist zwar bei einem Bedarfsausweis unausweichlich, aber umso mehr Unterlagen vorhanden sind, desto geringer ist der Aufwand für die Ausstellung. Daher empfehle ich folgende Unterlagen bereitzustellen:
  • Grundriss/Bauplan/Baubeschreibung
  • Unterlagen zur Anlagentechnik
  • Unterlagen zu Sanierungsmaßnahmen
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